BGH, Beschluss vom 2024-08-12 - 5 StR 236/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.08.2024
- Aktenzeichen5 StR 236/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Beschuldigter seinen Pflichtverteidiger wechseln kann. Das wird gemacht, wenn der alte Verteidiger zustimmt und es keine zusätzlichen Kosten verursacht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.