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BGH, Beschluss vom 2024-07-30 - 4 StR 275/24

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Essen aufgehoben, weil es Fehler in der Urteilsbegründung gab. Der Angeklagte hatte eine Sporttasche gestohlen und dabei eine Glassch bottle auf einen Geschädigten geworfen, was als versuchte Körperverletzung gewertet wurde.

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