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BGH, Beschluss vom 2024-08-13 - 4 StR 289/24

In diesem Fall hat ein Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Essen über gefährliche Körperverletzung Revision eingelegt, das heißt, er hat das Urteil angefochten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine frühere Strafe des Amtsgerichts in die neue Urteilssprache einbezogen werden muss, jedoch bleibt die Strafe von drei Jahren bestehen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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