BGH, Beschluss vom 2024-07-16 - 5 StR 140/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.07.2024
- Aktenzeichen5 StR 140/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Auslieferungshaft, die der Angeklagte in Litauen verbüßt hat, angerechnet wird. Das bedeutet, dass die Zeit in der Haft nun auf die Strafe in Deutschland angerechnet wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.