BGH, Beschluss vom 2023-03-09 - 1 StR 489/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum09.03.2023
- Aktenzeichen1 StR 489/22
In diesem Fall geht es um die Revision eines Angeklagten, der wegen schwerem Wohnungseinbruchdiebstahl verurteilt wurde. Das Oberste Gericht hat das Urteil des Landgerichts bestätigt, aber eine Einzelstrafe von einem Jahr für einen bestimmten Fall nachträglich festgelegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26