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BGH, Beschluss vom 2023-03-30 - 2 StR 239/22

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Revision wurde für unbegründet erklärt, und der Angeklagte muss für einen Einziehungsbetrag von 2.220.000 Euro als Gesamtschuldner haften.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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