Strafrahmenwahl: Einheitliche Strafzumessung bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum28.03.2023
- Aktenzeichen4 StR 488/22
In diesem Urteil hat das Landgericht Dortmund einen Angeklagten wegen Drogenhandels und der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt. Die Strafe wurde aber angefochten, weil es Fehler bei der Festlegung des Strafrahmens gab, was zu einer Aufhebung der Strafe geführt hat.
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