BGH, Beschluss vom 2023-03-14 - 5 StR 555/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum14.03.2023
- Aktenzeichen5 StR 555/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Geldstrafe, die schon bezahlt wurde, bei der Gesamtstrafe eines Angeklagten berücksichtigt werden muss. Das Landgericht hatte das zunächst nicht gemacht und wurde aufgefordert, die Gesamtstrafe neu zu berechnen.
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