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BGH, Beschluss vom 2023-03-28 - 5 StR 118/23

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass einem Angeklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird. Das heißt, dass er trotz versäumter Frist zur Revision (Überprüfung des Urteils) noch einen Antrag stellen kann, weil ihm kein Verschulden an der Fristversäumung trifft.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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