BGH, Beschluss vom 2023-03-21 - 1 StR 68/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum21.03.2023
- Aktenzeichen1 StR 68/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um die Revision eines Mannes, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Der BGH ändert die Höhe des finanziellen Wertes, den der Angeklagte für den Drogenhandel einziehen muss, auf etwa 798.744 Euro.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26