Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln als Strafschärfungsgrund
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum11.04.2023
- Aktenzeichen5 StR 78/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Landgericht Kiel bei der Bestrafung von zwei Angeklagten, die mit Drogen gehandelt haben, einen Fehler gemacht hat. Ein strafschärfender Grund, dass die Drogen in den Verkehr gelangt sind, wurde als fehlerhaft angesehen, weil das normal für diesen Straftatbestand ist.
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