Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln als Strafschärfungsgrund
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum11.04.2023
- Aktenzeichen5 StR 78/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Landgericht Kiel bei der Bestrafung von zwei Angeklagten, die mit Drogen gehandelt haben, einen Fehler gemacht hat. Ein strafschärfender Grund, dass die Drogen in den Verkehr gelangt sind, wurde als fehlerhaft angesehen, weil das normal für diesen Straftatbestand ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26