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BGH, Beschluss vom 2023-03-21 - 3 StR 255/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen einen früheren Beschluss vom Februar 2023 abgelehnt wurde. Das bedeutet, dass der Verurteilte die Kosten tragen muss und die Entscheidung des Gerichts nicht geändert wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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