BGH, Beschluss vom 2023-04-18 - 3 StR 490/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum18.04.2023
- Aktenzeichen3 StR 490/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge eines Verurteilten, der behauptet, seine Gegenerklärung sei nicht berücksichtigt worden, abgelehnt wurde. Der Gerichtshof sah keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und stellte fest, dass die Entscheidung auch ohne diese Gegenerklärung rechtmäßig war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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