BGH, Beschluss vom 2023-04-18 - 5 ARs 63/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum18.04.2023
- Aktenzeichen5 ARs 63/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erinnerung eines Verurteilten gegen eine Kostenrechnung nicht erfolgreich war. Er hatte die Kosten für ein Verfahren angefochten, aber das Gericht sah keinen Fehler in der Berechnung der Kosten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26