BGH, Beschluss vom 2023-04-18 - 1 StR 91/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum18.04.2023
- Aktenzeichen1 StR 91/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird einem Angeklagten erlaubt, seine verspätete Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Heidelberg einzulegen. Dies geschieht, weil festgestellt wurde, dass er für die Verspätung nicht verantwortlich ist und die nötigen Schritte nachgeholt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26