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BGH, Beschluss vom 2023-04-13 - 4 StR 389/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verfahren gegen einen Angeklagten, der wegen Besitzes von jugendpornographischen Inhalten verurteilt wurde, eingestellt wird. Das Gericht hat auch klar gemacht, dass in einem bestimmten Fall nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, dass das Video, das der Angeklagte besaß, tatsächlich eine minderjährige Person zeigte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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