Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wegen einer einfachen Körperverletzung
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum13.04.2023
- Aktenzeichen4 StR 499/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Angeklagter nicht wegen einfacher Körperverletzung verurteilt werden kann, weil der Geschädigte keinen Strafantrag gestellt hat. Das Gericht hat auch festgestellt, dass der Strafausspruch, also die angeordnete Strafe, fehlerhaft war und das Urteil deshalb teilweise geändert werden muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26