Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren: Erfordernis einer widerspruchsfreien Darlegung zur Schuldfähigkeit des Beschuldigten
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.04.2023
- Aktenzeichen1 StR 477/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Mann, der zum Zeitpunkt seiner Taten aufgrund seiner psychischen Störung nicht schuldfähig war, nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden darf. Das Gericht stellte fest, dass die vorherige Entscheidung des Landgerichts fehlerhaft war, weil die Gründe zur Schuldfähigkeit unklar waren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26