Relativer Revisionsgrund im Strafverfahren: Nichtgewährung des letzten Wortes nach zeitweiser Abwesenheit des Angeklagten
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum18.04.2023
- Aktenzeichen3 StR 10/23
In diesem Urteil ging es um die Wiederholung eines Verfahrens, weil eine Angeklagte nicht die Möglichkeit bekam, das letzte Wort zu ergreifen. Diese Nichtgewährung wurde als Verfahrensfehler angesehen, der zur Aufhebung der Verurteilung führte.
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