Revision: Absehen von der Erstattung der Kosten des zwischenzeitlich verstorbenen Angeklagten im Zusammenhang mit der Verfahrenseinstellung
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum03.05.2023
- Aktenzeichen6 StR 42/23
In diesem Urteil wurde das Verfahren gegen einen Angeklagten eingestellt, weil er verstorben ist. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens, und es wird abgesehen von der Erstattung der Auslagen des Angeklagten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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