Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Ermittlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge für den jeweiligen Monat
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum15.02.2023
- Aktenzeichen2 StR 4/23
In diesem Urteil wurde ein Geschäftsführer verurteilt, weil er seinen Angestellten nicht alle Arbeitsstunden gemeldet und damit Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 400.000 Euro nicht abgeführt hat. Der Angeklagte wurde in mehreren Fällen als schuldig befunden, was zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten führte, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26