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BGH, Beschluss vom 2023-05-02 - 3 StR 18/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Entscheidung über die Einziehung eines gefälschten Führerscheins des Angeklagten nicht aufrechterhalten wird, weil das Eigentum daran bereits an den Staat übergegangen ist. Der Angeklagte war wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt worden.

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