BGH, Beschluss vom 2023-05-03 - StB 22/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum03.05.2023
- AktenzeichenStB 22/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird die Beschwerde eines Beschuldigten abgelehnt, der in Untersuchungshaft sitzt. Er wollte, dass er ein Schreibprogramm auf einem Laptop nutzen darf, was der Ermittlungsrichter jedoch abgelehnt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26