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BGH, Beschluss vom 2023-05-15 - 6 StR 131/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Angeklagter wegen dem Besitz von Drogen und der Beihilfe zum Handel mit Drogen schuldig ist. Bei einer Überprüfung des Urteils stellte der BGH fest, dass zwei seiner Taten in Tateinheit stehen, was bedeutet, dass sie rechtlich als eine Handlung gewertet werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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