BGH, Beschluss vom 2023-05-15 - 6 StR 131/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum15.05.2023
- Aktenzeichen6 StR 131/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Angeklagter wegen dem Besitz von Drogen und der Beihilfe zum Handel mit Drogen schuldig ist. Bei einer Überprüfung des Urteils stellte der BGH fest, dass zwei seiner Taten in Tateinheit stehen, was bedeutet, dass sie rechtlich als eine Handlung gewertet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26