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BGH, Beschluss vom 2023-02-07 - 2 StR 162/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision (eine Art Beschwerde) des Angeklagten unzulässig ist. Der Angeklagte war wegen Körperverletzung und anderen Straftaten verurteilt worden, hatte jedoch formale Fehler bei der Einreichung der Revision gemacht.

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