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BGH, Beschluss vom 2023-04-20 - 2 StR 92/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof über die Revision eines Angeklagten entschieden, der wegen räuberischer Erpressung verurteilt wurde. Ein Teil seiner Freiheitsstrafe wird als bereits verbüßt betrachtet, und die Einziehung von Geld aus einem früheren Urteil wird aufgehoben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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