Beweisaufnahme im Strafverfahren: Erkennbarkeit des Urhebers bei der Verlesung von Urkunden in der Hauptverhandlung
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.04.2023
- Aktenzeichen3 StR 68/22
In diesem Fall hat das Oberlandesgericht München mehrere Angeklagte wegen ihrer Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Die Revisionen der Angeklagten, mit denen sie das Urteil anfochten, wurden verworfen, was bedeutet, dass die Strafen bestehen bleiben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26