BGH, Beschluss vom 2023-05-09 - 4 StR 106/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum09.05.2023
- Aktenzeichen4 StR 106/23
Ein Angeklagter hat gegen ein Urteil des Landgerichts Münster in Berufung eingelegt, aber die höchste Instanz, der Bundesgerichtshof (BGH), hat diese Revision abgelehnt. Das Gericht fand keinen Rechtsfehler, der zu seinen Gunsten gewertet werden könnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26