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BGH, Beschluss vom 2023-05-09 - 4 StR 113/23

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen Verabredung zum Raub und schwerer Vergewaltigung zu einer mehr als vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Es gab keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts, und auch die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wurde nicht für nötig erachtet.

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