BGH, Beschluss vom 2023-05-17 - AK 20/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum17.05.2023
- AktenzeichenAK 20/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mann weiterhin in Untersuchungshaft bleibt. Dieser Mann steht im Verdacht, im Auftrag des marokkanischen Geheimdienstes Informationen über oppositionelle Marokkaner, die in Deutschland leben, gesammelt zu haben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26