Einziehung von Taterträgen: Abzugsfähigkeit von Mietzahlungen des Gehilfen bei Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten zum Betreiben einer Marihuanaplantage durch den Haupttäter
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum16.05.2023
- Aktenzeichen1 StR 345/22
In diesem Urteil hat das Landgericht entschieden, dass ein Mann, der Räume an einen anderen vermietet hat, der eine Marihuanaplantage betrieb, die Miete, die er dafür erhalten hat, nicht abziehen kann. Das Gericht hat die Einziehung des Gesamtbetrags von 43.200 Euro angeordnet, weil diese Mietzahlungen als Geld für das Verbrechen angesehen wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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