BGH, Beschluss vom 2023-05-02 - I ZB 9/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.05.2023
- AktenzeichenI ZB 9/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass der Schuldner keinen weiteren Rechtsweg mehr hat, um gegen die Entscheidung vorzugehen.
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