BGH, Beschluss vom 2023-05-02 - I ZB 26/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.05.2023
- AktenzeichenI ZB 26/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Schuldners unzulässig ist. Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg, also ob eine Beschwerde zulässig ist oder nicht, kann nicht angefochten werden.
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