Eröffnungsbeschluss einer Großen Strafkammer im Umlaufverfahren: Unwirksamkeit bei fehlender Unterschrift
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum06.06.2023
- Aktenzeichen5 StR 136/23
2. Für Privatpersonen bedeutet das, dass ein Urteil nicht rechtskräftig sein kann, wenn nicht alle Vorschriften bei der Eröffnung des Verfahrens eingehalten werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.