BGH, Beschluss vom 2023-06-07 - 5 StR 246/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum07.06.2023
- Aktenzeichen5 StR 246/23
Das Gericht hat entschieden, dass der Angeklagte wieder in den Stand vor Ablauf der Frist für die Einlegung der Revision versetzt wird. Dies bedeutet, dass er noch die Möglichkeit hat, gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Dresden von April 2023 vorzugehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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