BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - 5 StR 535/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum06.06.2023
- Aktenzeichen5 StR 535/22
In diesem Beschluss wurde die Anhörungsrüge eines verurteilten Straftäters abgelehnt. Der Verurteilte hatte geklagt, dass er nicht ausreichend gehört worden sei, aber das Gericht stellte fest, dass dies nicht der Fall war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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