Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Legalprognose bei Versagung der Strafaussetzung im zweiten Rechtsgang
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum22.03.2023
- Aktenzeichen6 StR 98/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das bedeutet, dass der Angeklagte weiterhin im Gefängnis bleiben muss, weil nicht genügend positive Prognosen über sein Verhalten vorliegen.
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