BGH, Beschluss vom 2023-05-24 - 2 ARs 139/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum24.05.2023
- Aktenzeichen2 ARs 139/23
Es geht um einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, in dem entschieden wurde, dass ein Verfahren nicht an ein anderes Gericht abgegeben werden kann. Der Grund dafür ist, dass der Angeklagte bereits vor der Anklageerhebung umgezogen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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