Verfolgungsverjährung bei Sachbeschädigungstat
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum09.05.2023
- Aktenzeichen4 StR 3/23
2. Für Privatpersonen ist wichtig zu wissen, dass wenn eine Straftat länger als fünf Jahre zurückliegt, diese nicht mehr bestraft werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26