BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - 5 StR 89/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum06.06.2023
- Aktenzeichen5 StR 89/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen einen vorherigen Beschluss abgelehnt wird. Das bedeutet, dass der Senat in seiner Entscheidung nicht gegen Verfahrensregeln verstoßen hat und der Verurteilte gehört wurde.
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