BGH, Urteil vom 2023-04-26 - VIII ZR 236/21
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenVIII ZR 236/21
In diesem Urteil geht es um die Preisanpassung im Wärmelieferungsvertrag zwischen den Klägern und der Beklagten. Das Gericht entschied, dass die Beklagte nicht einseitig die Preise erhöhen kann und dass die Kläger nicht zu viel für die Wärmelieferung gezahlt haben.
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