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BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - 2 ARs 257/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth für die Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe zuständig ist. Dies bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Februar 2023.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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