BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - 2 ARs 257/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum06.06.2023
- Aktenzeichen2 ARs 257/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth für die Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe zuständig ist. Dies bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Februar 2023.
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