Compliance & Regulatory Monitor

Unbestraftheit als gewichtiger Strafzumessungsgrund

In diesem Urteil wird entschieden, dass bei der Strafe für eine Angeklagte, die wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch verurteilt wurde, ihre Unbestraftheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Das Gericht muss die Strafe nun erneut festlegen und dabei auch die Tatsache, dass die Angeklagte vorher straflos war, einbeziehen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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