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BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - 4 StR 144/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Landgericht Dortmund bei der Bestrafung eines Angeklagten Fehler gemacht hat. Der Angeklagte wurde für seine Taten, darunter Raubhilfe und Drogenhandel, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, doch die Strafe wurde als nicht angemessen angesehen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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