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BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - 5 StR 217/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Verurteilte für zukünftige immaterielle Schäden, die einer Person durch eine schwere Straftat entstehen, aufkommen muss. Es ging um einen Fall von besonders schwerer Vergewaltigung und die damit verbundenen psychischen Folgen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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