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BGH, Beschluss vom 2023-06-13 - 6 StR 187/23

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Freiheitsstrafe des Angeklagten, die er in Belgien verbüßt hat, in Deutschland angerechnet wird. Es wird konkretisiert, dass die Anrechnung im Verhältnis 1:1 erfolgt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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