BGH, Beschluss vom 2023-04-26 - IV AR (VZ) 41/22
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenIV AR (VZ) 41/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anhörungsrüge, die gegen einen vorherigen Senatsbeschluss eingelegt wurde, nicht erfolgreich war. Das bedeutet, dass das Gericht keine mündliche Verhandlung anberaumt, weil die vorgetragenen Gründe nicht ausreichend sind.
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