BGH, Beschluss vom 2026-05-19 - XI ZR 69/24
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.05.2026
- AktenzeichenXI ZR 69/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers, der eine Revision gegen ein vorheriges Urteil einlegen wollte, abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Angelegenheit nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist und die vorherige Entscheidung in Ordnung ist, auch wenn das Berufungsgericht einen kleinen Fehler gemacht hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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