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Anordnung einer elektronischen Fußfessel in Nordrhein-Westfalen: Voraussetzungen einer Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Antrag auf die Übernahme der Verfahrenskosten für eine Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer elektronischen Fußfessel abgelehnt wird. Das Landgericht Münster hatte zuvor den Beschluss des Amtsgerichts bestätigt, dass die betroffene Person eine elektronische Überwachung tragen muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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