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BGH, Beschluss vom 2026-05-05 - 2 StR 697/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anhörungsrüge des Verurteilten unzulässig ist. Die Rüge wurde verworfen, weil wichtige Fristen nicht eingehalten wurden und der Senat keine Gehörsverletzung festgestellt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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